Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68 (GStA)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,15641
LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68 (GStA) (https://dejure.org/1969,15641)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 18.04.1969 - Ks 1/68 (GStA) (https://dejure.org/1969,15641)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 18. April 1969 - Ks 1/68 (GStA) (https://dejure.org/1969,15641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,15641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Massentötung von Juden durch Vergasen mittels 'Gaswagen' . Erschiessung geisteskranker Frauen der Irrenanstalt Ssapogowo, von Häftlingen aus dem Gefängnis Kursk, von Kommunisten sowie von in Arbeitsbataillonen der ungarischen Armee dienstverpflichteten Juden

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Ein solcher Irrtum, läge er vor, hätte im Rahmen der Grundsätze Beachtung zu finden, die der grosse Senat in Strafsachen beim BGH in seinem Beschluss vom 18.März 1952 (BGHSt 2/194) zum Verbotsirrtum entwickelt hat.

    Der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht entbindet den den Befehl ausführenden Untergebenen nicht von der Verpflichtung, sich von seinem Gewissen Rechenschaft darüber zu geben, ob das beabsichtigte Tun mit den Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar ist (BGHSt 2/194).

  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Dieser Entschuldigungsgrund kann, von seinen übrigen Voraussetzungen abgesehen, nur demjenigen zugute kommen, dessen Wille durch eine Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebeugt wird, der also die ihm befohlene strafbare Handlung nur deshalb begeht, weil er anders der ihm im Weigerungsfalle drohenden Gefahr nicht entrinnen kann (BGHSt 3/271, 276).

    Es ist nicht der Sinn des § 52 StGB, dass sich diejenigen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus dem Verbrechen und dem Terror gedient haben, der Verantwortung durch den blossen Hinweis sollen entziehen können, sie hätten für Leib und Leben fürchten müssen, wenn sie ihre Mitwirkung bei den ihnen befohlenen Handlungen versagt hätten (BGHSt 3/271 und in NJW 1953 S.112).

  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Als Angehöriger der Sicherheitspolizei unterstand er einer Sondergerichtsbarkeit (VO über die Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für die Angehörigen der SS und Polizeiverbände im besonderen Einsatz vom 17.Oktober 1939 in Verbindung mit dem Erlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 9.April 1940), bei deren Ausübung das Militärstrafgesetzbuch und damit auch die Bestimmung des § 47 MStGB sinngemäss Anwendung fand (vgl. BGHSt 5/239).

    Kenntnis des Untergebenen in diesem Sinne bedeutet dessen sicheres Wissen von dem verbrecherischen Zweck des ihm erteilten Befehls (BGHSt 5/239).

  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 212/53

    Voraussetzungen für einen Freispruch aus dem Gesichtspunkt des Notstands i.R.d.

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Die innere Ablehnung der Tötungsfahrten lässt die Möglichkeit offen, dass er seine Mitwirkung auch dann versagt haben würde, wenn sein Ungehorsam nach seiner Vorstellung keine Gefahr für Leib und Leben, sondern nur Unannehmlichkeiten dienstlicher oder anderer Art zur Folge gehabt hätte (vgl. BGH 4 StR 212/53 und 213/53 vom 3.Dezember 1953 ).

    Geht es - wie hier - um die Massentötung unschuldiger Männer, Frauen und Kinder, so ist auch ein mit einem gewissen Wagnis verbundener Weg nicht unzumutbar, wenn er nur vor der Drohung einer gegenwärtigen Gefahr bewahrt (BGH 4 StR 212/53 und 213/53 von 3.Dezember 1953 ).

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66

    Annahme eines verschuldeten Verbotsirrtums - Verurteilung wegen

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Es ist vielmehr zu entscheiden, ob die gesetzliche Mindeststrafe angesichts der vorhanden gewesen Konfliktslage noch so hoch wäre, dass sie als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (BGH in NJW 1967/259).
  • BGH, 14.01.1969 - 5 StR 689/68

    Beihilfe zum Mord an Kriegsgefangenen - Mittäterschaft eines Amtsleiters in Form

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Falls - wie hier - der Tatbestand des Mordes bzw. der Beihilfe zum Mord auch wegen der Merkmale der Grausamkeit und der Heimtücke gegeben ist, ist § 50 StGB nicht anwendbar (BGH Urt. vom 14.Januar 1969 5 StR 689/68 in NJW 1969 Heft 7 Umschlagseite II), gilt also die Strafandrohung mit lebenslangem Zuchthaus und damit die 20jährige Verjährungsfrist.
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Anders kann es bei dem liegen, der einen solchen Verbrechensbefehl missbilligt und ihm widerstrebt, ihn aber gleichwohl aus menschlicher Schwäche ausführt, weil er der Übermacht der Staatsautorität nicht gewachsen ist und ihr nachgibt, weil er den Mut zum Widerstand oder die Intelligenz zur wirksamen Ausflucht nicht aufbringt, sei es auch, dass er sein Gewissen vorübergehend durch politische Parolen zu beschwichtigen und sich vor sich selber zu rechtfertigen sucht (BGH 9 StE 4/62 vom 19.10.1962).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Ein solches nur auf Rassenhass und politisches Machtstreben gegründetes Vorgehen verrät in eindeutiger Weise eine sittlich verwerfliche und verächtliche Gesinnung und ist somit ein niedriger Beweggrund im Sinne des § 211 StGB (vgl. BGHSt 2/63, 18/37).
  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55

    'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Dazu genügt es, wenn er in seiner Vorstellungs- und Begriffswelt auf Grund der ihm eigenen und geläufigen Denkweise zu dem Bewusstsein durchgedrungen ist, dass die befohlene Handlung etwas unrechtes darstellt, dass sie "nicht in Ordnung" ist (BGH 4 StR 121/55 vom 7.Juli 1955 und 4 StR 44/57 vom 14.März 1957 ).
  • BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68
    Eine Anwendung des § 52 StGB kommt nur in Betracht, wenn nicht einwandfrei ausgeschlossen werden kann, dass das Handeln des Angeklagten auf Grund der darin umschriebenen Gefahrenlage geschah (BGH 3 StR 701/53 vom 11.März 1954 ).
  • BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57

    Erschiessung von etwa 20 Gestapohäftlingen in 4 Exekutionen im Keller des

  • BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63

    Deportation der jüdischen Bevölkerung von Krakau, Miechow, Przemysl, Rzeszow und

  • BGH, 21.06.1951 - 3 StR 341/51

    Erschiessung dreier Gestapohäftlinge im Landgerichtsgefängnis Giessen kurz vor

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht